Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von:
EDC Internet B.V.
Lloydsweg 28-E
9641 KK Veendam
The Netherlands/Niederlande
Eintragungsnummer der IHK.: 04086094 0000
ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT
- Diese Geschäftsbedingungen sind auf alle Kaufs- und Verkaufsangebote
und -verträge anzuwenden, welche über die Websites von EDC Internet,
ansässig in Veendam, im Nachstehenden: „EDC Internet", geschlossen werden.
- Der Käufer bzw. der Auftraggeber ist im Nachstehenden als „der
Vertragspartner" zu bezeichnen. Bezieht sich im Nachstehenden eine
Bestimmung auf jene Situation, in der der Vertragspartner eine natürliche
Person ist, die nicht in der Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt,
wird dieser als „der Verbraucher" bezeichnet.
- Anders lautende Geschäftsbedingungen sind nur Teil des von den
Parteien geschlossenen Vertrags, wenn und soweit beide Vertragspartner
diese ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
- Unter "schriftlich" wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
auch verstanden: über E-Mail, per Fax oder irgendeine andere
Kommunikationsweise, die im Hinblick auf den Stand der Technik und die im
Gesellschaftsverkehr geltenden Auffassungen dieser Bezeichnung
gleichsteht.
- Akzeptiert und behält der Vertragspartner eine Offerte oder Auftragsbestätigung,
die auf diese Geschäftsbedingungen verweist, ohne Kommentar, gilt das als
Zustimmung zu deren Anwendung.
- Die mögliche Nichtanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Anwendbarkeit der sonstigen
Bestimmungen unberührt.
ARTIKEL 2: VERTRÄGE
- Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von EDC Internet
bindend.
- Ergänzungen oder Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen
oder Ergänzungen oder Änderungen anderer Art zu diesem Vertrag werden erst
nach schriftlicher Bestätigung durch EDC Internet bindend.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE
- Sofern sie keine Annahmefrist enthalten, sind alle Angebote, Offerten,
Preislisten, Lieferzeiten usw. von EDC - unverbindlich. Enthält diese
Offerte bzw. dieses Angebot ein unverbindliches Angebot und dieses Angebot
wird von dem Vertragspartner angenommen, ist EDC Internet berechtigt, das
Angebot innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Empfang der Annahme zu
widerrufen.
- Die von EDC Internet gehandhabten Preise wie auch die in den Angeboten,
Offerten, Preislisten und auf der Website von EDC Internet usw. erwähnten
Preise sind zwar einschließlich MwSt., aber ausschließlich etwaiger
Kosten. Diese Kosten können unter anderem - aber nicht ausschließlich - aus
Transport- und Versandkosten und Rechnungen eingesetzter Dritter bestehen.
Dies gilt, sofern auf der Website von EDC Internet oder aber anderswo
schriftlich nicht etwas anderes erwähnt wird oder aber, wenn Parteien
schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
- Gezeigte und/oder verschaffte Proben, Broschüren, Zeichnungen,
Modelle, Angaben von Farben, Abbildungen, Maßen, Gewichten und anderen
Umschreibungen sind so präzise wie möglich, gelten aber nur als Andeutung.
Sofern Parteien schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
haben, können hieraus keine Rechte hergeleitet werden.
- A. Werden zwischen dem Datum der Vertragsschließung und der
Vertragsdurchführung von dem Staat und/oder den Fachverbänden Änderungen
zu Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen, Steuern, (Import)Zöllen,
Wechselkursen usw. vorgenommen, ist EDC Internet berechtigt, solche
Erhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben. Sollte zwischen
vorgenannten Daten von EDC Internet und/oder Zulieferern eine neue
Preisliste freigegeben werden und in Kraft treten, so ist EDC Internet
berechtigt, dem Vertragspartner die darin erwähnten Preise in Rechnung zu
stellen.
B. Für den mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrag gilt, dass
Preiserhöhungen 3 Monate nach der Vertragsschließung weitergegeben bzw. in
Rechnung gestellt werden dürfen. Bei Preiserhöhungen, die innerhalb von
weniger als drei Monaten durchgeführt worden sind, ist der Verbraucher
berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
ARTIKEL 4: FERNKAUF
- Das Bestimmte in diesem Artikel ist ausschließlich auf den Verbraucher
und auf jenen Fall anzuwenden, wenn ein Fernkauf im Sinne von Artikel 46a
Buch 7 des (niederländischen) Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt.
- Wenn ein Fernkauf im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels vorliegt, gilt
eine Sichtfrist von 14 Tagen. Die Sichtfrist beinhaltet das Recht des
Vertragspartners, den Vertrag mit EDC Internet innerhalb von 14 Tagen nach
dem Empfang des Gutes aufzulösen. Der Vertragspartner ist nicht
verpflichtet, einen Grund für die Auflösung anzugeben. Die Auflösung hat
schriftlich zu erfolgen.
- Auflösung infolge des Bestimmten in Absatz 2 dieses Artikels ist nur
durch deren schriftliche Mitteilung seitens des Vertragspartners an EDC
möglich.
- Im Falle von Auflösung ist das Gut auf Rechnung und Risiko des
Vertragspartners und zu einem von EDC Internet zu bestimmenden Zeitpunkt
an EDC Internet zurückzuschicken.
- Im Falle von Auflösung werden die von dem Vertragspartner geleisteten
Zahlungen möglichst bald nach dem Empfang des zurückgeschickten Gutes von
EDC Internet zurückerstattet. Versandkosten werden nicht zurückerstattet.
Soweit anwendbar, ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner die
Kosten der Rücksendung in Rechnung zu stellen.
- EDC Internet ist berechtigt, zurückgeschickte Güter abzulehnen oder
aber nur einen Teil etwaiger bereits empfangener Bezahlungen
zurückzuerstatten, wenn und soweit EDC Internet vermutet oder wahrnehmen
kann, dass das Gut sich nicht in der Originalverpackung befindet oder
beschädigt worden ist.
- EDC Internet sagt dem Vertragspartner unmittelbar nach der
Entgegennahme des Gutes über die eventuelle Ablehnung oder aber die
Teilrückerstattung bereits empfangener Bezahlungen Bescheid.
- Oben erwähnte Bestimmungen in Bezug auf Auflösung gelten nicht für
Güter, die wegen ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können. Zum
Beispiel hygienische Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Unter diese
Bestimmung fallen auf jeden Fall erotikorientierte Gebrauchsartikel.
ARTIKEL 5: EINSETZUNG DRITTER
Wenn und soweit eine gute Durchführung des Vertrags dies erfordert, ist EDC
berechtigt, Dritte mit Lieferungen zu beauftragen.
ARTIKEL 6: LIEFERUNG,
LIEFERFRISTEN
- Sofern Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben,
können angegebene Fristen, innerhalb deren Güter zu liefern sind, nimmer
als Ausschlussfristen betrachtet werden. Sofern nicht etwas anderes
vereinbart worden ist, ist die Lieferzeit höchstens 30 Tage. Können wir
nicht innerhalb von 30 Tagen liefern, sagen wir Ihnen hierzu Bescheid. Sie
können daraufhin den Vertrag auflösen oder eine neue Lieferzeit
vereinbaren. Bei Auflösung wird der bereits bezahlte Betrag schnellstmöglich
- aber innerhalb von 30 Tagen - kreditiert.
- Bei Teillieferung wird jede Lieferung bzw. Fase als eine gesonderte
Transaktion betrachtet und kann von EDC Internet pro Transaktion
fakturiert werden.
- Das Risiko in Sachen der gelieferten Güter geht zum Zeitpunkt der
Lieferung auf den Vertragspartner über.
- Sofern Parteien nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes
vereinbart haben, erfolgt der Versand bzw. Transport bestellter Güter auf
eine von EDC Internet zu bestimmenden Weise, aber auf Rechnung des
Vertragspartners.
- Erweist sich die Güterlieferung an den Vertragspartner wegen einer ihm
zuzuschreibenden Ursache als unmöglich, behält sich EDC Internet das Recht
vor, die bestellten Güter auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners zu
speichern. EDC Internet informiert den Vertragspartner schriftlich über
die verrichtete Speicherung und setzt dazu ebenfalls eine angemessene
Frist, innerhalb deren der Vertragspartner es EDC Internet ermöglichen
soll, die Güter zu liefern.
- Versäumt der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen der von EDC
Internet gesetzten im vorigen Absatz dieses Artikels bestimmten, angemessenen
Frist immer noch, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der
Vertragspartner durch das einzelne Verstreichen eines Monats, gerechnet ab
dem Lagerdatum, in Verzug und ist EDC Internet berechtigt, den Vertrag
ohne vorhergehende oder nähere Inverzugsetzung, ohne gerichtliches
Eingreifen und ohne Verpflichtung zur Schäden-, Kosten- und
Zinsenerstattung ab sofort vollumfänglich oder teilweise aufzulösen.
- Das Vorgenannte lässt die Verpflichtung des Vertragspartners zur
Zahlung des vereinbarten bzw. bedungenen bzw. schuldigen Preises wie auch
etwaiger Lager- und/oder sonstiger Kosten unberührt.
- Hinsichtlich der Erfüllung von Finanzverpflichtungen ist EDC Internet
berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit von dem Vertragspartner zu
verlangen, bevor sie die Lieferung übernimmt.
ARTIKEL 7: FORTGANG, DURCHFÜHRUNG
VERTRAG
- EDC Internet kann erst dann zur Lieferung der Güter verpflichtet
werden, wenn sie über alle dazu notwendigen Daten verfügt und er die
eventuell vereinbarte Voraus- oder Ratezahlung empfangen hat. Bei
hierdurch entstandenen Verzögerungen sind die angegebenen Lieferfristen
verhältnismäßig anzupassen.
- Können die Lieferungen durch Ursachen außerhalb der Schuld von EDC
Internet nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen, ist EDC Internet
berechtigt, dem Vertragspartner die daraus erwachsenden Kosten in Rechnung
zu stellen.
- Sofern Parteien schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart haben, gehen alle Unkosten, die auf Verlangen des
Vertragspartners im Rahmen der Durchführung des Vertrages von EDC Internet
erzeugt werden, vollumfänglich auf Rechnung des Vertragspartners.
ARTIKEL 8: REKLAMEN UND
RÜCKSENDUNGEN
1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Güter direkt bei der
Entgegennahme zu überprüfen. Wenn der Vertragspartner sichtbare Defekte, Fehler,
Unvollkommenheiten und/oder Mängel feststellt, sind diese auf dem Frachtbrief
bzw. dem Begleitungszettel zu notieren und ist EDC Internet hierüber
unmittelbar in Kenntnis zu setzen oder aber hat der Vertragspartner EDC
Internet binnen 24 Stunden nach der Entgegennahme hierüber Bescheid zu sagen,
woraufhin eine unverzügliche schriftliche Bestätigung hierzu an EDC Internet
folgt.
2. Sonstige Reklamen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Entgegennahme der
Güter bei EDC Internet zu melden.
3. Unbeschadet des Bestimmten in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels wird hinsichtlich
des mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrages ebenfalls das Bestimmte in
Absatz 8 von Artikel 9 in Betracht gezogen.
4. Sind oben erwähnte Reklamen EDC Internet innerhalb der dort erwähnten
Fristen nicht kenntlich gemacht worden, wird davon ausgegangen, dass die Güter
im guten Zustand empfangen worden sind.
5. Bestellte Güter werden in bei EDC Internet vorhandenen
Großhandlungsverpackungen geliefert. Geringe Abweichungen in Sachen angegebener
Maße, Gewichte, Zahlen, Farben usw. gelten nicht als Unzulänglichkeit von
Seiten EDC Internet.
6. Hinsichtlich von Unvollkommenheiten in Naturprodukten können keine Reklamen
geltend gemacht werden, wenn diese Unvollkommenheiten im Zusammenhang mit der
Art und den Eigenschaften der Grundstoffe stehen, aus denen das Produkt
angefertigt worden ist. Dies gilt zur Beurteilung von EDC Internet.
7. Reklamen setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus.
8. EDC Internet soll ermöglicht werden, die Reklame zu untersuchen. Stellt
sich heraus, dass im Rahmen der Untersuchung nach der Reklame Rücksendung
notwendig ist, erfolgt diese nur auf Rechnung und Risiko von EDC Internet, wenn
zuletzt Erwähnte damit im Voraus ihr ausdrückliches, schriftliches
Einverständnis bekundet hat.
9. Sofern EDC Internet die Reklame nicht für berechtigt erklärt, erfolgt
Rücksendung in allen Fällen auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners auf
eine von EDC Internet zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung bzw. -emballage.
10. Haben sich die Güter nach der Ablieferung von der Art und Zusammensetzung
her geändert, oder sind sie ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet,
beschädigt oder umgepackt worden, verfällt jedes Recht auf Reklame.
11. Im Falle berechtigter Reklamen sind die Schäden kraft des Bestimmten in
Artikel 9 abzuwickeln.
12. Vorgenannte Bestimmungen in Bezug auf Reklamen gelten nicht für Güter, die
wegen ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können. Zum Beispiel - aber nicht
ausschließlich - hygienische Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Unter diese
Bestimmung fallen auf jeden Fall erotikorientierte Gebrauchsartikel.
ARTIKEL 9: HAFTUNG UND GARANTIE
- EDC Internet führt ihre Aufgaben durch, wie das einem Unternehmen in
ihrer Branche zugetraut werden darf, übernimmt jedoch keinerlei Haftung
für Schäden einschließlich im Zusammenhang mit Todesfall, Körperschäden,
Folgeschäden, Betriebsschäden, Gewinnausfälle und/oder Stockungsschäden,
die Folge des Vorgehens oder der Fahrlässigkeit durch EDC Internet, ihre
Belegschaft oder aber durch von ihr eingesetzte Dritte sind, außer soweit
von Arglist oder aber bewusster Tollkühnheit ihrerseits oder von Seiten
ihres leitenden Personals die Rede ist.
- Unbeschadet des Bestimmten in den sonstigen Absätzen dieses Artikels
wird die Haftung von EDC Internet - aufgrund von was auch immer - auf den
Nettopreisbetrag der gelieferten Güter beschränkt.
- Unbeschadet des Bestimmten in den vorigen Absätzen dieses Artikels ist
EDC Internet nimmer zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser mehr
beträgt als der versicherte Betrag, soweit diese Schäden durch eine von
EDC Internet abgeschlossene Versicherung gedeckt werden.
- EDC Internet steht für die normalerweise zu erwartende Qualität und
Tauglichkeit des (Aus)Gelieferten ein; dessen faktische Lebensdauer kann
nimmer gewährleistet werden.
- Wenn sich in den gelieferten Gütern sichtbare Fehler,
Unvollkommenheiten und/oder Mängel offenbaren, die es bereits zum
Zeitpunkt der (Aus)Lieferung gegeben haben soll, verpflichtet sich EDC
Internet jene Güter - je nach ihrer Wahl - kostenlos zu reparieren oder
aber zu ersetzen.
- A. In allen Fällen ist die Frist, innerhalb deren EDC Internet auf die
Erstattung festgestellter Schäden angesprochen werden kann, auf 6 Monate
beschränkt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, wenn die Fälligkeit des
Schadensersatzes festgestellt worden ist.
B. In Abweichung von Sub A dieses Absatzes gilt für den Verbraucher eine
Frist von höchstens einem Jahr.
- Sind von EDC Internet gelieferten Gütern von dem Fabrikanten mit einer
Garantie versehen, gilt die Garantie zwischen beiden Parteien auf gleiche
Weise.
- Hinsichtlich des Vertrages mit dem Verbraucher hält EDC Internet die gesetzlich
festgestellten Garantiefristen ein.
- Der Vertragspartner verliert seine Rechte gegenüber EDC Internet,
haftet für alle Schäden und befreit EDC Internet von jedem Anspruch auf
Schadenersatz durch Dritte, wenn und soweit:
A. vorgenannte Schäden durch inkompetenten und/oder durch zu Anweisungen
und/oder Ratschlägen von EDC im Widerspruch stehenden Gebrauch und/oder
inkompetente Aufbewahrung (Speicherung) der gelieferten Güter durch den
Vertragspartner entstanden sind;
B. vorgenannte Schäden durch Fehler, Unvollständigkeiten oder
Unrichtigkeiten in Daten, Materialien, Informationsträgern usw. entstanden
sind, die EDC Internet von dem Vertragspartner oder im Namen des Vertragspartners
verschafft und/oder vorgeschrieben worden sind.
ARTIKEL 10: BEZAHLUNG
- Bezahlung hat gemäß der auf der Website von EDC Internet angegebenen
Weise zu erfolgen.
- Andere Zahlungsweisen sind nur gestattet, wenn Parteien dies
schriftlich ausdrücklich vereinbart haben.
- Ist eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht
vollständig bezahlt worden:
- A. schuldet der Vertragspartner EDC Internet Verzugszinsen in Höhe von
2 Prozent pro Monat, die kumulativ über die Hauptsumme hinaus zu berechnen
sind. Monatsteile werden diesbezüglich als vollständige Monate bezeichnet;
B. schuldet der Vertragspartner in Sachen außergerichtlicher Kosten 15%
der Summe der Hauptsumme und die Verzugszinsen mit absolutem Mindestbetrag
von € 150,00, nachdem er dazu von EDC Internet gemahnt worden ist;
C. ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner für jede an den
Vertragspartner geschickte Zahlungserinnerung, Anmahnung einen Betrag von
€20,00 in Sachen der Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. EDC Internet
hat dies im Vertrag und/oder auf der Rechnung zu erwähnen.
- Je nach Wahl von EDC Internet kann der Vertrag in vorhergehenden oder
damit übereinstimmenden Umständen ohne nähere Inverzugsetzung oder
gerichtliches Eingreifen vollständig oder zum Teil aufgelöst werden. Das
kann mit einer Schadenersatzforderung kombiniert werden oder nicht.
- Hat der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht
rechtzeitig erfüllt, ist EDC Internet berechtigt, die Erfüllung der
gegenüber dem Vertragspartner eingegangen Verpflichtungen zur Lieferung
bzw. zur Verrichtung von Arbeiten auszusetzen, bis die Zahlung geleistet
worden ist oder deren Sicherheit ausreichend gewährleistet ist. Dasselbe
gilt bereits vor dem
Verzugsmoment, wenn EDC Internet die berechtigte Vermutung hat, dass es
Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu zweifeln.
- Sofern der Vertragspartner bei Bezahlung schriftlich nicht
ausdrücklich erwähnt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung
bezieht, reichen von dem Vertragspartner geleistete Zahlungen immer zur
Begleichung aller schuldigen Zinsen und Kosten und daraufhin zur
Begleichung aller einzufordernden Rechnungen, die am längsten offen sind.
ARTIKEL 11: EIGENTUMSVORBEHALT
- Bis zum Zeitpunkt, wenn der Vertragspartner seine hiermit zusammenhängenden
Zahlungsverpflichtungen gegenüber EDC Internet erfüllt hat, behält sich
EDC Internet das Eigentum der gelieferten und zu liefernden Güter vor. Die
Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises
einschließlich Forderungen in Sachen mit der Lieferung zusammenhängender
verrichteter Arbeiten wie auch Forderungen in Bezug auf etwaigen
Schadenersatz wegen Pflichtverletzung seitens des Vertragspartners.
- Nimmt EDC Internet den Eigentumsvorbehalt in Anspruch, gilt der
diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, wobei das Recht von EDC
Internet unberührt bleibt, Schadenersatz und Erstattungen zum Gewinn- und
Zinsausfall zu fordern.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDC Internet umgehend schriftlich
darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte auf Güter gelten lassen, auf
denen kraft dieses Artikels ein Eigentumsvorhalt ruht.
ARTIKEL 12: KONKURS,
VERFÜGUNGSUNFÄHIGKEIT usw.
Ohne das gerichtliches Eingreifen und irgendeine Inverzugsetzung erforderlich
ist, wird der zwischen dem Vertragspartner und EDC Internet geschlossene
Vertrag unbeschadet des in den sonstigen Artikeln dieser Geschäftsbedingungen Bestimmten
zu dem Zeitpunkt aufgelöst, wenn Konkurs über den Vertragspartner verhängt
wird, der Vertragspartner (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, von Zwangsvollstreckung
betroffen wird, unter Vormundschaft gestellt wird oder die Verfügungs- oder
Handlungsfähigkeit zu seinem Vermögen oder Teilen von diesem aus einem anderen Grund
verliert, es sei denn, der Vormund erkennt die sich aus dem Vertrag ergebenden
Verpflichtungen als Masseschuld an.
ARTIKEL 13: HÖHERE GEWALT
- Wenn Erfüllung dessen, wozu EDC Internet kraft des mit dem
Vertragspartner geschlossenen Vertrages verpflichtet ist, nicht möglich
ist und dies nichtzurechenbarer Nichterfüllung durch EDC Internet und/oder
durch die zur Durchführung dieses Vertrags eingesetzten Dritten oder
Zulieferer zuzuschreiben ist, oder aber, wenn es auf der Seite von EDC
Internet einen anderen wichtigen Grund dafür gibt, ist EDC Internet
berechtigt, den zwischen Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder
aber die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner
während einer von ihr zu bestimmenden angemessenen Frist auszusetzen, ohne
dass sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Ergibt sich oben
genannte Situation, wenn der Vertrag zum Teil durchgeführt worden ist, ist
der Vertragspartner verpflichtet, seinen Verpflichtungen gegenüber EDC
Internet bis zu jenem Zeitpunkt nachzukommen.
- Unter Umständen, unter denen von nichtzurechenbarer Nichterfüllung die
Rede ist, sind unter anderem zu verstehen: der Ausfall von Netzwerken für
Telekommunikation und/oder Strom, Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, in- und
ausländische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik oder Aussperrung durch
Arbeitnehmer oder Drohung dieser und dergleichen Umstände; Störung der zum
Zeitpunkt des Eingehens des Vertrages bestehenden Valutaverhältnisse; Wetterverhältnisse,
Betriebsstörungen durch Brand, Unfälle oder andere Vorfälle, dies gilt,
egal, ob es die Nichterfüllung oder nichtrechtzeitige Erfüllung bei EDC
Internet, ihren Zulieferern oder Dritten gibt, die im Rahmen der
Durchführung des Vertrages von ihr eingesetzt worden sind.
ARTIKEL 14: AUFLÖSUNG/
STORNIERUNG/KÜNDIGUNG
- A. Der Vertragspartner verzichtet auf alle Rechte auf Auflösung des
Vertrages kraft Artikels 6:265 ff. BGB oder andere gesetzliche
Bestimmungen, es sei denn, dass dieser Verzicht im Widerspruch mit
zwangsrechtlichen Bestimmungen steht. Dies gilt unter dem Vorbehalt des
Rechtes, den Vertrag kraft vorliegenden Artikels zu stornieren bzw. zu
kündigen.
B. Das Bestimmte in Sub A dieses Absatzes ist auf den Vertrag mit dem
Verbraucher nicht anwendbar.
- Unter Stornierung wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
folgendes verstanden: die Beendung des Vertrages durch eine der Parteien
vor dem Anfang der Durchführung des Vertrages.
- Unter Kündigung wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
folgendes verstanden: die Beendung des Vertrages durch eine der Parteien nach
dem Anfang der Durchführung des Vertrages.
- Storniert bzw. kündigt der Vertragspartner den Vertrag, ist er EDC
Internet eine von EDC Internet näher zu bestimmende Erstattung schuldig.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDC Internet alle Kosten, Schäden
wie auch den Gewinnausfall zu erstatten. EDC Internet ist berechtigt, die
Kosten, Schäden und den Gewinnausfall zu fixieren und - je nach ihrer Wahl
und abhängig von den bereits verrichteten Arbeiten bzw. Lieferungen - dem
Vertragspartner 20 bis 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu
stellen.
- Der Vertragspartner übernimmt gegenüber den Dritten Haftung für die
Folgen der Stornierung bzw. Kündigung und befreit EDC Internet davon.
- Von dem Vertragspartner bereits bezahlte Beträge werden nicht
zurückerstattet.
ARTIKEL 15: ANWENDBARES RECHT/ ZUSTÄNDIGES
GERICHT
- Auf den zwischen EDC Internet und dem Vertragspartner geschlossenen
Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anzuwenden. Die
Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind ebenfalls
niederländischem Recht zufolge zu schlichten.
- Wenn das Rechtssystem des Bestimmungslandes bzw. Bestimmungsstaates
der Güter für EDC Internet günstiger ist, sind die güterrechtlichen Folgen
eines Eigentumsvorbehaltes für die zur Ausfuhr bestimmten Güter in Abweichung
von dem Bestimmten in Absatz 1 dieses Artikels von jenem Recht zu
beherrschen.
- Etwaige Streitigkeiten sind von dem zuständigen niederländischen
Gericht zu schlichten, obwohl EDC Internet die Befugnis zusteht, eine
Sache bei zuständigem Gericht in dem Ort anhängig zu machen, wo EDC
Internet ansässig ist, es sei denn, das Amtsgericht ist in dieser Sache
zuständig.
- Für Streitigkeiten mit dem Verbraucher gilt, dass dieser binnen einem
Monat nach der Mitteilung von EDC Internet, dass die Sache dem Gericht
vorgelegt wird, kenntlich machen kann, dass er die Schlichtung der
Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht wählt.
- Hat EDC Internet den Vertrag mit einem Vertragspartner geschlossen,
der außerhalb der Niederlande ansässig ist, ist EDC Internet im Hinblick
auf Streitigkeiten berechtigt, gemäß dem Bestimmten in Absatz 3 dieses
Artikels vorzugehen oder - je nach ihrer Wahl - die Streitigkeiten bei
zuständigem Gericht in jenem Land bzw. jenem Staat anhängig zu machen, wo
der Vertragspartner ansässig ist.
ARTIKEL 16: KAUF AUF RECHNUNG
In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen die Rechnung als Zahlungsoption. Mit Klarna Rechnung müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. So können Sie sicher und einfach einkaufen!
- Erst kommt die Ware, dann wird bezahlt.
- Immer 14 Tage Zahlungsfrist.
- Sie müssen keine Kontodaten preisgeben.
- Finanzierung möglich.
Pro Einkauf wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bei Zahlungsversäumnis werden eine Mahngebühr von 5,00 € sowie Verzugszinsen laut § 288 BGB fällig. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf die Zahlungsart auf Rechnung verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Zu unseren Datenschutzbedingungen erfahren Sie hier mehr.
Klarna AB, Firmen - und Körperschaftsnummer: 556737-0431.
ARTIKEL 17: RATENZAHLUNG
Die flexible Art im Internet einzukaufen. Mit Klarna Ratenkauf entscheiden Sie selbst jeden Monat aufs Neue, wieviel Sie bezahlen möchten. Sie bekommen Ihre Waren stets nach Hause, bevor Sie sie bezahlen müssen, und all Ihre Einkäufe werden auf nur einer Monatsrechnung zusammengefasst. Die gilt natürlich für alle Onlineshops, in denen Sie mit Klarna Ratenkauf einkaufen. Bitte beachten Sie, dass die monatliche Mindestrate für alle Einkäufe zusammen, aber auch für einen einzigen Einkauf immer 1/24 des Gesamtbetrags beträgt, jedoch immer mindestens 6,95 €.
- Sie bekommen die Ware immer bevor Sie bezahlt haben
- Zahlen Sie mindestens 6,95 € /Monat oder 1/24 der Gesamtsumme
- Sie müssen keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung angeben
- All Ihre Einkäufe werden auf einer Monatsrechnung gesammelt
- Jetzt einkaufen - Ende nächsten Monats bezahlen
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- Sie können jederzeit auch den Gesamtbetrag begleichen und den Ratenkauf damit beenden
Bei einem Kauf von 1000 € zu den Klarna Ratenkauf Basisbedingungen beträgt die Einrichtungsgebühr 0 €. Der geltende Sollzinssatz beträgt 14,95 %, dies enstpricht bei einer monatlichen Ratenkaufgebühr von 1,95 € einem effektiven Jahreszins von 20,82 %. Der Gesamtkreditbetrag beträgt 1106 €. Bei einer Anzahl von 12 Teilbezahlungen beträgt jeder Teilbetrag 92 €. Dieses Beispiel setzt voraus, dass die Abzahlung innerhalb eines Jahres erfolgt.
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