Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von:

EDC Internet B.V.
Lloydsweg 28-E
9641 KK Veendam
The Netherlands/Niederlande

Eintragungsnummer der IHK.: 04086094 0000

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind auf alle Kaufs- und Verkaufsangebote und -verträge anzuwenden, welche über die Websites von EDC Internet, ansässig in Veendam, im Nachstehenden: „EDC Internet", geschlossen werden.
  2. Der Käufer bzw. der Auftraggeber ist im Nachstehenden als „der Vertragspartner" zu bezeichnen. Bezieht sich im Nachstehenden eine Bestimmung auf jene Situation, in der der Vertragspartner eine natürliche Person ist, die nicht in der Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt, wird dieser als „der Verbraucher" bezeichnet.
  3. Anders lautende Geschäftsbedingungen sind nur Teil des von den Parteien geschlossenen Vertrags, wenn und soweit beide Vertragspartner diese ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
  4. Unter "schriftlich" wird in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auch verstanden: über E-Mail, per Fax oder irgendeine andere Kommunikationsweise, die im Hinblick auf den Stand der Technik und die im Gesellschaftsverkehr geltenden Auffassungen dieser Bezeichnung gleichsteht.
  5. Akzeptiert und behält der Vertragspartner eine Offerte oder Auftragsbestätigung, die auf diese Geschäftsbedingungen verweist, ohne Kommentar, gilt das als Zustimmung zu deren Anwendung.
  6. Die mögliche Nichtanwendbarkeit (eines Teils) einer Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Anwendbarkeit der sonstigen Bestimmungen unberührt.

ARTIKEL 2: VERTRÄGE

  1. Verträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von EDC Internet bindend.
  2. Ergänzungen oder Änderungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Ergänzungen oder Änderungen anderer Art zu diesem Vertrag werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch EDC Internet bindend.

ARTIKEL 3: ANGEBOTE

  1. Sofern sie keine Annahmefrist enthalten, sind alle Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten usw. von EDC - unverbindlich. Enthält diese Offerte bzw. dieses Angebot ein unverbindliches Angebot und dieses Angebot wird von dem Vertragspartner angenommen, ist EDC Internet berechtigt, das Angebot innerhalb von 2 Arbeitstagen nach dem Empfang der Annahme zu widerrufen.
  2. Die von EDC Internet gehandhabten Preise wie auch die in den Angeboten, Offerten, Preislisten und auf der Website von EDC Internet usw. erwähnten Preise sind zwar einschließlich MwSt., aber ausschließlich etwaiger Kosten. Diese Kosten können unter anderem - aber nicht ausschließlich - aus Transport- und Versandkosten und Rechnungen eingesetzter Dritter bestehen. Dies gilt, sofern auf der Website von EDC Internet oder aber anderswo schriftlich nicht etwas anderes erwähnt wird oder aber, wenn Parteien schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
  3. Gezeigte und/oder verschaffte Proben, Broschüren, Zeichnungen, Modelle, Angaben von Farben, Abbildungen, Maßen, Gewichten und anderen Umschreibungen sind so präzise wie möglich, gelten aber nur als Andeutung. Sofern Parteien schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, können hieraus keine Rechte hergeleitet werden.
  4. A. Werden zwischen dem Datum der Vertragsschließung und der Vertragsdurchführung von dem Staat und/oder den Fachverbänden Änderungen zu Löhnen, Arbeitsbedingungen, Sozialversicherungen, Steuern, (Import)Zöllen, Wechselkursen usw. vorgenommen, ist EDC Internet berechtigt, solche Erhöhungen an den Vertragspartner weiterzugeben. Sollte zwischen vorgenannten Daten von EDC Internet und/oder Zulieferern eine neue Preisliste freigegeben werden und in Kraft treten, so ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner die darin erwähnten Preise in Rechnung zu stellen.
    B. Für den mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrag gilt, dass Preiserhöhungen 3 Monate nach der Vertragsschließung weitergegeben bzw. in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei Preiserhöhungen, die innerhalb von weniger als drei Monaten durchgeführt worden sind, ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag aufzulösen.

ARTIKEL 4: FERNKAUF

  1. Das Bestimmte in diesem Artikel ist ausschließlich auf den Verbraucher und auf jenen Fall anzuwenden, wenn ein Fernkauf im Sinne von Artikel 46a Buch 7 des (niederländischen) Bürgerlichen Gesetzbuches vorliegt.
  2. Wenn ein Fernkauf im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels vorliegt, gilt eine Sichtfrist von 14 Tagen. Die Sichtfrist beinhaltet das Recht des Vertragspartners, den Vertrag mit EDC Internet innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang des Gutes aufzulösen. Der Vertragspartner ist nicht verpflichtet, einen Grund für die Auflösung anzugeben. Die Auflösung hat schriftlich zu erfolgen.
  3. Auflösung infolge des Bestimmten in Absatz 2 dieses Artikels ist nur durch deren schriftliche Mitteilung seitens des Vertragspartners an EDC möglich.
  4. Im Falle von Auflösung ist das Gut auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners und zu einem von EDC Internet zu bestimmenden Zeitpunkt an EDC Internet zurückzuschicken.
  5. Im Falle von Auflösung werden die von dem Vertragspartner geleisteten Zahlungen möglichst bald nach dem Empfang des zurückgeschickten Gutes von EDC Internet zurückerstattet. Versandkosten werden nicht zurückerstattet. Soweit anwendbar, ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner die Kosten der Rücksendung in Rechnung zu stellen.
  6. EDC Internet ist berechtigt, zurückgeschickte Güter abzulehnen oder aber nur einen Teil etwaiger bereits empfangener Bezahlungen zurückzuerstatten, wenn und soweit EDC Internet vermutet oder wahrnehmen kann, dass das Gut sich nicht in der Originalverpackung befindet oder beschädigt worden ist.
  7. EDC Internet sagt dem Vertragspartner unmittelbar nach der Entgegennahme des Gutes über die eventuelle Ablehnung oder aber die Teilrückerstattung bereits empfangener Bezahlungen Bescheid.
  8. Oben erwähnte Bestimmungen in Bezug auf Auflösung gelten nicht für Güter, die wegen ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können. Zum Beispiel hygienische Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Unter diese Bestimmung fallen auf jeden Fall erotikorientierte Gebrauchsartikel.

ARTIKEL 5: EINSETZUNG DRITTER

Wenn und soweit eine gute Durchführung des Vertrags dies erfordert, ist EDC berechtigt, Dritte mit Lieferungen zu beauftragen.

ARTIKEL 6: LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN

  1. Sofern Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, können angegebene Fristen, innerhalb deren Güter zu liefern sind, nimmer als Ausschlussfristen betrachtet werden. Sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, ist die Lieferzeit höchstens 30 Tage. Können wir nicht innerhalb von 30 Tagen liefern, sagen wir Ihnen hierzu Bescheid. Sie können daraufhin den Vertrag auflösen oder eine neue Lieferzeit vereinbaren. Bei Auflösung wird der bereits bezahlte Betrag schnellstmöglich - aber innerhalb von 30 Tagen - kreditiert.
  2. Bei Teillieferung wird jede Lieferung bzw. Fase als eine gesonderte Transaktion betrachtet und kann von EDC Internet pro Transaktion fakturiert werden.
  3. Das Risiko in Sachen der gelieferten Güter geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Vertragspartner über.
  4. Sofern Parteien nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, erfolgt der Versand bzw. Transport bestellter Güter auf eine von EDC Internet zu bestimmenden Weise, aber auf Rechnung des Vertragspartners.
  5. Erweist sich die Güterlieferung an den Vertragspartner wegen einer ihm zuzuschreibenden Ursache als unmöglich, behält sich EDC Internet das Recht vor, die bestellten Güter auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners zu speichern. EDC Internet informiert den Vertragspartner schriftlich über die verrichtete Speicherung und setzt dazu ebenfalls eine angemessene Frist, innerhalb deren der Vertragspartner es EDC Internet ermöglichen soll, die Güter zu liefern.
  6. Versäumt der Vertragspartner auch nach dem Verstreichen der von EDC Internet gesetzten im vorigen Absatz dieses Artikels bestimmten, angemessenen Frist immer noch, seine Verpflichtungen zu erfüllen, ist der Vertragspartner durch das einzelne Verstreichen eines Monats, gerechnet ab dem Lagerdatum, in Verzug und ist EDC Internet berechtigt, den Vertrag ohne vorhergehende oder nähere Inverzugsetzung, ohne gerichtliches Eingreifen und ohne Verpflichtung zur Schäden-, Kosten- und Zinsenerstattung ab sofort vollumfänglich oder teilweise aufzulösen.
  7. Das Vorgenannte lässt die Verpflichtung des Vertragspartners zur Zahlung des vereinbarten bzw. bedungenen bzw. schuldigen Preises wie auch etwaiger Lager- und/oder sonstiger Kosten unberührt.
  8. Hinsichtlich der Erfüllung von Finanzverpflichtungen ist EDC Internet berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit von dem Vertragspartner zu verlangen, bevor sie die Lieferung übernimmt.

ARTIKEL 7: FORTGANG, DURCHFÜHRUNG VERTRAG

  1. EDC Internet kann erst dann zur Lieferung der Güter verpflichtet werden, wenn sie über alle dazu notwendigen Daten verfügt und er die eventuell vereinbarte Voraus- oder Ratezahlung empfangen hat. Bei hierdurch entstandenen Verzögerungen sind die angegebenen Lieferfristen verhältnismäßig anzupassen.
  2. Können die Lieferungen durch Ursachen außerhalb der Schuld von EDC Internet nicht normal oder ohne Unterbrechung erfolgen, ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner die daraus erwachsenden Kosten in Rechnung zu stellen.
  3. Sofern Parteien schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gehen alle Unkosten, die auf Verlangen des Vertragspartners im Rahmen der Durchführung des Vertrages von EDC Internet erzeugt werden, vollumfänglich auf Rechnung des Vertragspartners.

ARTIKEL 8: REKLAMEN UND RÜCKSENDUNGEN

1.      Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Güter direkt bei der Entgegennahme zu überprüfen. Wenn der Vertragspartner sichtbare Defekte, Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel feststellt, sind diese auf dem Frachtbrief bzw. dem Begleitungszettel zu notieren und ist EDC Internet hierüber unmittelbar in Kenntnis zu setzen oder aber hat der Vertragspartner EDC Internet binnen 24 Stunden nach der Entgegennahme hierüber Bescheid zu sagen, woraufhin eine unverzügliche schriftliche Bestätigung hierzu an EDC Internet folgt.

2.      Sonstige Reklamen sind innerhalb von 8 Tagen nach der Entgegennahme der Güter bei EDC Internet zu melden.

3.      Unbeschadet des Bestimmten in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels wird hinsichtlich des mit dem Verbraucher geschlossenen Vertrages ebenfalls das Bestimmte in Absatz 8 von Artikel 9 in Betracht gezogen.

4.      Sind oben erwähnte Reklamen EDC Internet innerhalb der dort erwähnten Fristen nicht kenntlich gemacht worden, wird davon ausgegangen, dass die Güter im guten Zustand empfangen worden sind.

5.      Bestellte Güter werden in bei EDC Internet vorhandenen Großhandlungsverpackungen geliefert. Geringe Abweichungen in Sachen angegebener Maße, Gewichte, Zahlen, Farben usw. gelten nicht als Unzulänglichkeit von Seiten EDC Internet.

6.      Hinsichtlich von Unvollkommenheiten in Naturprodukten können keine Reklamen geltend gemacht werden, wenn diese Unvollkommenheiten im Zusammenhang mit der Art und den Eigenschaften der Grundstoffe stehen, aus denen das Produkt angefertigt worden ist. Dies gilt zur Beurteilung von EDC Internet.

7.      Reklamen setzen die Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners nicht aus.

8.      EDC Internet soll ermöglicht werden, die Reklame zu untersuchen. Stellt sich heraus, dass im Rahmen der Untersuchung nach der Reklame Rücksendung notwendig ist, erfolgt diese nur auf Rechnung und Risiko von EDC Internet, wenn zuletzt Erwähnte damit im Voraus ihr ausdrückliches, schriftliches Einverständnis bekundet hat.

9.      Sofern EDC Internet die Reklame nicht für berechtigt erklärt, erfolgt Rücksendung in allen Fällen auf Rechnung und Risiko des Vertragspartners auf eine von EDC Internet zu bestimmende Weise und in der Originalverpackung bzw. -emballage.

10.  Haben sich die Güter nach der Ablieferung von der Art und Zusammensetzung her geändert, oder sind sie ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, beschädigt oder umgepackt worden, verfällt jedes Recht auf Reklame.

11.  Im Falle berechtigter Reklamen sind die Schäden kraft des Bestimmten in Artikel 9 abzuwickeln.

12.  Vorgenannte Bestimmungen in Bezug auf Reklamen gelten nicht für Güter, die wegen ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können. Zum Beispiel - aber nicht ausschließlich - hygienische Aspekte spielen hierbei eine Rolle. Unter diese Bestimmung fallen auf jeden Fall erotikorientierte Gebrauchsartikel.

ARTIKEL 9: HAFTUNG UND GARANTIE

  1. EDC Internet führt ihre Aufgaben durch, wie das einem Unternehmen in ihrer Branche zugetraut werden darf, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Schäden einschließlich im Zusammenhang mit Todesfall, Körperschäden, Folgeschäden, Betriebsschäden, Gewinnausfälle und/oder Stockungsschäden, die Folge des Vorgehens oder der Fahrlässigkeit durch EDC Internet, ihre Belegschaft oder aber durch von ihr eingesetzte Dritte sind, außer soweit von Arglist oder aber bewusster Tollkühnheit ihrerseits oder von Seiten ihres leitenden Personals die Rede ist.
  2. Unbeschadet des Bestimmten in den sonstigen Absätzen dieses Artikels wird die Haftung von EDC Internet - aufgrund von was auch immer - auf den Nettopreisbetrag der gelieferten Güter beschränkt.
  3. Unbeschadet des Bestimmten in den vorigen Absätzen dieses Artikels ist EDC Internet nimmer zum Schadenersatz verpflichtet, wenn dieser mehr beträgt als der versicherte Betrag, soweit diese Schäden durch eine von EDC Internet abgeschlossene Versicherung gedeckt werden.
  4. EDC Internet steht für die normalerweise zu erwartende Qualität und Tauglichkeit des (Aus)Gelieferten ein; dessen faktische Lebensdauer kann nimmer gewährleistet werden.
  5. Wenn sich in den gelieferten Gütern sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel offenbaren, die es bereits zum Zeitpunkt der (Aus)Lieferung gegeben haben soll, verpflichtet sich EDC Internet jene Güter - je nach ihrer Wahl - kostenlos zu reparieren oder aber zu ersetzen.
  6. A. In allen Fällen ist die Frist, innerhalb deren EDC Internet auf die Erstattung festgestellter Schäden angesprochen werden kann, auf 6 Monate beschränkt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, wenn die Fälligkeit des Schadensersatzes festgestellt worden ist.
    B. In Abweichung von Sub A dieses Absatzes gilt für den Verbraucher eine Frist von höchstens einem Jahr.
  7. Sind von EDC Internet gelieferten Gütern von dem Fabrikanten mit einer Garantie versehen, gilt die Garantie zwischen beiden Parteien auf gleiche Weise.
  8. Hinsichtlich des Vertrages mit dem Verbraucher hält EDC Internet die gesetzlich festgestellten Garantiefristen ein.
  9. Der Vertragspartner verliert seine Rechte gegenüber EDC Internet, haftet für alle Schäden und befreit EDC Internet von jedem Anspruch auf Schadenersatz durch Dritte, wenn und soweit:
    A. vorgenannte Schäden durch inkompetenten und/oder durch zu Anweisungen und/oder Ratschlägen von EDC im Widerspruch stehenden Gebrauch und/oder inkompetente Aufbewahrung (Speicherung) der gelieferten Güter durch den Vertragspartner entstanden sind;
    B. vorgenannte Schäden durch Fehler, Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten in Daten, Materialien, Informationsträgern usw. entstanden sind, die EDC Internet von dem Vertragspartner oder im Namen des Vertragspartners verschafft und/oder vorgeschrieben worden sind.

ARTIKEL 10: BEZAHLUNG

  1. Bezahlung hat gemäß der auf der Website von EDC Internet angegebenen Weise zu erfolgen.
  2. Andere Zahlungsweisen sind nur gestattet, wenn Parteien dies schriftlich ausdrücklich vereinbart haben.
  3. Ist eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum nicht vollständig bezahlt worden:
  4. A. schuldet der Vertragspartner EDC Internet Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro Monat, die kumulativ über die Hauptsumme hinaus zu berechnen sind. Monatsteile werden diesbezüglich als vollständige Monate bezeichnet;
    B. schuldet der Vertragspartner in Sachen außergerichtlicher Kosten 15% der Summe der Hauptsumme und die Verzugszinsen mit absolutem Mindestbetrag von € 150,00, nachdem er dazu von EDC Internet gemahnt worden ist;
    C. ist EDC Internet berechtigt, dem Vertragspartner für jede an den Vertragspartner geschickte Zahlungserinnerung, Anmahnung einen Betrag von €20,00 in Sachen der Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen. EDC Internet hat dies im Vertrag und/oder auf der Rechnung zu erwähnen.
  5. Je nach Wahl von EDC Internet kann der Vertrag in vorhergehenden oder damit übereinstimmenden Umständen ohne nähere Inverzugsetzung oder gerichtliches Eingreifen vollständig oder zum Teil aufgelöst werden. Das kann mit einer Schadenersatzforderung kombiniert werden oder nicht.
  6. Hat der Vertragspartner seine Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist EDC Internet berechtigt, die Erfüllung der gegenüber dem Vertragspartner eingegangen Verpflichtungen zur Lieferung bzw. zur Verrichtung von Arbeiten auszusetzen, bis die Zahlung geleistet worden ist oder deren Sicherheit ausreichend gewährleistet ist. Dasselbe gilt bereits vor dem Verzugsmoment, wenn EDC Internet die berechtigte Vermutung hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu zweifeln.
  7. Sofern der Vertragspartner bei Bezahlung schriftlich nicht ausdrücklich erwähnt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung bezieht, reichen von dem Vertragspartner geleistete Zahlungen immer zur Begleichung aller schuldigen Zinsen und Kosten und daraufhin zur Begleichung aller einzufordernden Rechnungen, die am längsten offen sind.

ARTIKEL 11: EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Bis zum Zeitpunkt, wenn der Vertragspartner seine hiermit zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber EDC Internet erfüllt hat, behält sich EDC Internet das Eigentum der gelieferten und zu liefernden Güter vor. Die Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Zahlung des Kaufpreises einschließlich Forderungen in Sachen mit der Lieferung zusammenhängender verrichteter Arbeiten wie auch Forderungen in Bezug auf etwaigen Schadenersatz wegen Pflichtverletzung seitens des Vertragspartners.
  2. Nimmt EDC Internet den Eigentumsvorbehalt in Anspruch, gilt der diesbezüglich geschlossene Vertrag als aufgelöst, wobei das Recht von EDC Internet unberührt bleibt, Schadenersatz und Erstattungen zum Gewinn- und Zinsausfall zu fordern.
  3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDC Internet umgehend schriftlich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte auf Güter gelten lassen, auf denen kraft dieses Artikels ein Eigentumsvorhalt ruht.

ARTIKEL 12: KONKURS, VERFÜGUNGSUNFÄHIGKEIT usw.

Ohne das gerichtliches Eingreifen und irgendeine Inverzugsetzung erforderlich ist, wird der zwischen dem Vertragspartner und EDC Internet geschlossene Vertrag unbeschadet des in den sonstigen Artikeln dieser Geschäftsbedingungen Bestimmten zu dem Zeitpunkt aufgelöst, wenn Konkurs über den Vertragspartner verhängt wird, der Vertragspartner (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, von Zwangsvollstreckung betroffen wird, unter Vormundschaft gestellt wird oder die Verfügungs- oder Handlungsfähigkeit zu seinem Vermögen oder Teilen von diesem aus einem anderen Grund verliert, es sei denn, der Vormund erkennt die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen als Masseschuld an.

ARTIKEL 13: HÖHERE GEWALT

  1. Wenn Erfüllung dessen, wozu EDC Internet kraft des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages verpflichtet ist, nicht möglich ist und dies nichtzurechenbarer Nichterfüllung durch EDC Internet und/oder durch die zur Durchführung dieses Vertrags eingesetzten Dritten oder Zulieferer zuzuschreiben ist, oder aber, wenn es auf der Seite von EDC Internet einen anderen wichtigen Grund dafür gibt, ist EDC Internet berechtigt, den zwischen Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder aber die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner während einer von ihr zu bestimmenden angemessenen Frist auszusetzen, ohne dass sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Ergibt sich oben genannte Situation, wenn der Vertrag zum Teil durchgeführt worden ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, seinen Verpflichtungen gegenüber EDC Internet bis zu jenem Zeitpunkt nachzukommen.
  2. Unter Umständen, unter denen von nichtzurechenbarer Nichterfüllung die Rede ist, sind unter anderem zu verstehen: der Ausfall von Netzwerken für Telekommunikation und/oder Strom, Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, in- und ausländische Unruhen, behördliche Maßnahmen, Streik oder Aussperrung durch Arbeitnehmer oder Drohung dieser und dergleichen Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des Eingehens des Vertrages bestehenden Valutaverhältnisse; Wetterverhältnisse, Betriebsstörungen durch Brand, Unfälle oder andere Vorfälle, dies gilt, egal, ob es die Nichterfüllung oder nichtrechtzeitige Erfüllung bei EDC Internet, ihren Zulieferern oder Dritten gibt, die im Rahmen der Durchführung des Vertrages von ihr eingesetzt worden sind.

ARTIKEL 14: AUFLÖSUNG/ STORNIERUNG/KÜNDIGUNG

  1. A. Der Vertragspartner verzichtet auf alle Rechte auf Auflösung des Vertrages kraft Artikels 6:265 ff. BGB oder andere gesetzliche Bestimmungen, es sei denn, dass dieser Verzicht im Widerspruch mit zwangsrechtlichen Bestimmungen steht. Dies gilt unter dem Vorbehalt des Rechtes, den Vertrag kraft vorliegenden Artikels zu stornieren bzw. zu kündigen.
    B. Das Bestimmte in Sub A dieses Absatzes ist auf den Vertrag mit dem Verbraucher nicht anwendbar.
  2. Unter Stornierung wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes verstanden: die Beendung des Vertrages durch eine der Parteien vor dem Anfang der Durchführung des Vertrages.
  3. Unter Kündigung wird im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendes verstanden: die Beendung des Vertrages durch eine der Parteien nach dem Anfang der Durchführung des Vertrages.
  4. Storniert bzw. kündigt der Vertragspartner den Vertrag, ist er EDC Internet eine von EDC Internet näher zu bestimmende Erstattung schuldig. Der Vertragspartner ist verpflichtet, EDC Internet alle Kosten, Schäden wie auch den Gewinnausfall zu erstatten. EDC Internet ist berechtigt, die Kosten, Schäden und den Gewinnausfall zu fixieren und - je nach ihrer Wahl und abhängig von den bereits verrichteten Arbeiten bzw. Lieferungen - dem Vertragspartner 20 bis 100% des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
  5. Der Vertragspartner übernimmt gegenüber den Dritten Haftung für die Folgen der Stornierung bzw. Kündigung und befreit EDC Internet davon.
  6. Von dem Vertragspartner bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

ARTIKEL 15: ANWENDBARES RECHT/ ZUSTÄNDIGES GERICHT

  1. Auf den zwischen EDC Internet und dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag ist ausschließlich niederländisches Recht anzuwenden. Die Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, sind ebenfalls niederländischem Recht zufolge zu schlichten.
  2. Wenn das Rechtssystem des Bestimmungslandes bzw. Bestimmungsstaates der Güter für EDC Internet günstiger ist, sind die güterrechtlichen Folgen eines Eigentumsvorbehaltes für die zur Ausfuhr bestimmten Güter in Abweichung von dem Bestimmten in Absatz 1 dieses Artikels von jenem Recht zu beherrschen.
  3. Etwaige Streitigkeiten sind von dem zuständigen niederländischen Gericht zu schlichten, obwohl EDC Internet die Befugnis zusteht, eine Sache bei zuständigem Gericht in dem Ort anhängig zu machen, wo EDC Internet ansässig ist, es sei denn, das Amtsgericht ist in dieser Sache zuständig.
  4. Für Streitigkeiten mit dem Verbraucher gilt, dass dieser binnen einem Monat nach der Mitteilung von EDC Internet, dass die Sache dem Gericht vorgelegt wird, kenntlich machen kann, dass er die Schlichtung der Streitigkeit durch das gesetzlich zuständige Gericht wählt.
  5. Hat EDC Internet den Vertrag mit einem Vertragspartner geschlossen, der außerhalb der Niederlande ansässig ist, ist EDC Internet im Hinblick auf Streitigkeiten berechtigt, gemäß dem Bestimmten in Absatz 3 dieses Artikels vorzugehen oder - je nach ihrer Wahl - die Streitigkeiten bei zuständigem Gericht in jenem Land bzw. jenem Staat anhängig zu machen, wo der Vertragspartner ansässig ist.

ARTIKEL 16: KAUF AUF RECHNUNG

In Zusammenarbeit mit Klarna bieten wir Ihnen die Rechnung als Zahlungsoption. Mit Klarna Rechnung müssen Sie niemals Ihre Kontodaten angeben, und Sie bezahlen erst, wenn Sie die Ware erhalten haben. So können Sie sicher und einfach einkaufen!

Pro Einkauf wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € erhoben. Bei Zahlungsversäumnis werden eine Mahngebühr von 5,00 € sowie Verzugszinsen laut § 288 BGB fällig. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und innerhalb Deutschlands liegen. Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf die Zahlungsart auf Rechnung verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen. Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Zu unseren Datenschutzbedingungen erfahren Sie hier mehr. Klarna AB, Firmen - und Körperschaftsnummer: 556737-0431.

ARTIKEL 17: RATENZAHLUNG

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Bei einem Kauf von 1000 € zu den Klarna Ratenkauf Basisbedingungen beträgt die Einrichtungsgebühr 0 €. Der geltende Sollzinssatz beträgt 14,95 %, dies enstpricht bei einer monatlichen Ratenkaufgebühr von 1,95 € einem effektiven Jahreszins von 20,82 %. Der Gesamtkreditbetrag beträgt 1106 €. Bei einer Anzahl von 12 Teilbezahlungen beträgt jeder Teilbetrag 92 €. Dieses Beispiel setzt voraus, dass die Abzahlung innerhalb eines Jahres erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Zahlung mit Klarna Liefer- und Rechnungsadresse mit Ihrer Meldeadresse übereinstimmen müssen. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Klarna AB prüft und bewertet die Datenangaben des Konsumenten und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Sollte die Bonität des Konsumenten nicht gewährleistet sein, kann Klarna AB dem Kunden darauf die Zahlungsart Klarna Ratenkauf verweigern und muss auf alternative Zahlungsmöglichkeiten hinweisen.

Ihre Personenangaben werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt und werden nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben. Klarna AB verwendet Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der angebotenen Dienste um eine Bonitäts- und Identifikationsüberprüfung sowie interne Analysen durchzuführen. Weitere Informationen finden Sie unter www.klarna.de und in Klarnas Datenschutzerklärung.

Die AGB finden Sie hier
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